§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Heinrich Schulze Ladencafé GmbH und ihre Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Preis

Es gelten stets die Preisangaben der neuesten Preisliste. Angebote sind freibleibend.

§ 3 Lieferung

(1) Liefertermin ist das Versanddatum. Wir können bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin liefern. Benötigen wir zur Herstellung Unterlagen des Käufers, so verschieben sich zugesagte Liefertermine so lange, bis uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. Die Einrede des nichterfüllen Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Sind wir mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern oben stehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache zum Zeitpunkt des Annahme- oder Schuldnerverzugs auf den Käufer über. Mehraufwendungen können insbesondere durch Lagerkosten entstehenden, die wir sodann in ortsüblicher Höhe geltend machen.

(4) Erfüllungsort ist unser Abgangslager in der Ravensberger Str. 3. Transportversicherung schließen wir nur nach schriftlichem Verlangen des Käufers auf seine Kosten ab. Wird die Ware auf diesen Wunsch an den Käufer versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 4 Selbstlieferung / höhere Gewalt

Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen bleibt vorbehalten. Höhere Gewalt, Rohstoff- oder Energiemängel, unvorhersehbare Fertigungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige Ereignisse, die durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten und die Lieferung unzumutbar erschweren, verlängern die Lieferzeit angemessen. Sie berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass wir für Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Der Käufer ist berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten.

§ 5 Abrufaufträge

(1) Bei Abrufaufträgen ohne feste Abruftermine können wir zwei Wochen nach Datum der Auftragsbestätigung eine Abnahmefrist von zwei Wochen setzten. Danach ist die Zahlung fällig und uns stehen unbeschadet weitergehender Rechte ortsübliche Lagerkosten zu.

(2) Nimmt der Käufer die Ware auch nach Setzung einer Nachfrist nicht ab, so gilt § 3 Abs. 3 entsprechend.

§ 6 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 BGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rügen wegen Art, Menge und Qualität der Ware sind binnen zehn Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen 12 Monaten nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Nach Ablauf der Fristen sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Hat der Käufer die Ware in Kenntnis eines Mangels in Verwendung genommen, gilt sie als genehmigt.

(2) Die Lagerbedingungen beeinflussen die Eigenschaften von dem Produkt selbst erheblich. Deshalb darf die Ware nicht in der Nähe von Heizkörpern oder in direkter Sonneneinwirkung bzw. über 18 °C gelagert werden. Die besten Bedingungen sind bei Lagertemperaturen von 16-18 °C und einer Luftfeuchtigkeit von ca. 55-65 % gegeben. Angebrochene Kartons sind wieder gut zu verpacken! Nur bei diesen Lagerbedingungen können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

(3) Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gegeben wurde. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung unberührt.

(4) Bei Fehlschlägen der Nacherfüllung kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Auf Warenmängel beruhende oder damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Personenschäden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Das gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange zu unseren Gunsten an der Ware noch Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Käufer haftet für den uns entstehenden Ausfall von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Falle einer Vollstreckungsgegenklage gemäß § 771 ZPO.

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu bearbeiten oder zu verarbeiten. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware nimmt er für den Verkäufer vor, ohne diesen dadurch zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden oder vermengt, so erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Rechnungswert der vom Verkäufer gelieferten Sache im Verhältnis zum Wert der anderen Sache entspricht.

(5) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

(6) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Sturm und Leitungswasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(7) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

(8) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

(9) Übersteigt der Wert für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder einen durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigen Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

(10) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

(11) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderform bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interessen des Käufers eingegangen ist, bestehen.

§ 8 Sonstiges

(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Borgholzhausen zuständige Gericht.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zu Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.